Förderungen für kleine und mittlere Unternehmen!
Lohnnebenkostenförderung für 1. Mitarbeiter
für Ein-Personen-Unternehmen, die den ersten Mitarbeiter einstellen Beschäftigte dürfen max. 30 Jahre alt sein und unmittelbar zuvor eine Ausbildung abgeschlossen haben
bzw. beim AMS seit mindestens 1 Monat als arbeitslos gemeldet sein
nicht für Lehrlinge, Ehegatten, Lebensgefährten..
Arbeitszeit muss mindestens 50 % der Normalarbeitszeit betragen
Förderhöhe 25 % des Bruttolohns, für max. 1 Jahr
Antragstellung bei regionaler AMS-Geschäftsstelle
Tourismus-Qualitätsoffensive
Ausschreibung offen bis 30. Oktober
für 2 und 3-Stern-Betriebe (oder vergleichbar), die umfassende Modernisierungsmaßnahmen durchführen
Gesamtobjekt muss nach Investition einheitlich höheren Standard aufweisen
Förderung EUR 2.000,-pro Beherbergungseinheit bzw. 30 %
Projektrealisierung innerhalb 18 Monaten
Antragstellung beim KWF
Neue Ölheizung
für Ersatz eines mindestens 10 Jahre alten Ölkessels gegen einen neuen Ölkessel, der dem Stand der Technik entspricht
Anträge werden erst 2010 bearbeitet
Förderhöhe noch unklar - Förderhöhe in 2009 EUR 3.000,-
Fördermittel beschränkt verfügbar
Antragsformular auf www.heizenmitoel.at verfügbar
Energieeffizienzscheck
Zuschüsse für Energieeffizienzberatungen
Wert je max. EUR 675,-für Erstberatung und Umsetzungsberatung
90 % der Beratungskosten können mit dem Scheck bezahlt werden
Nur gelistete Berater
http://www-scheck.at
KWF-Kleinstunternehmen
für alle Kleinstunternehmen (max. 9 MA, max. 2 Mio. Jahresumsatz), außer Sparte Banken und Versicherung, gefördert werden materielle und immaterielle Investitionen, Bildungsaufwendungen
des Unternehmers und die Schaffung von Vollzeitarbeitsplätzen
Investitionen zwischen EUR 5.000,- und EUR 25.000,-
Zuschuss 20 %
Bildung zwischen EUR 1.000,- und EUR 4.000,-Zuschuss 50 %
Arbeitsplatzbonus EUR 4.000,- pro Mitarbeiter (max.3)
Antragstellung jährlich, Konjunkturbonus zusätzlich
AWS-"Unternehmensdynamik"
für innovative Investitionen ab EUR 25.000,-
5 % Zuschuss oder Haftungsübernahme im Ausmaß von 80 %
bei Haftungen Bearbeitungsentgelt von 0,5 % und Haftungsentgelt von mind. 0,6 % p.a.
für bestimmte Investitionen ist Zuschuss nicht möglich
Anschlussförderung durch KWF
Biomasse Einzelanlage bis 400 kW
www.publicconsulting.at
Automatisch beschickte Biomassefeuerungsanlagen und Stückholzkessel in Zentralheizungssystemen sowie Nebenkosten (Heizhaus, Spänesilo, Zerspaner etc.)
Zuschuss: EUR 120,-/ kW für 0 - 50 kW; EUR 60,-/ kW
für jedes weitere kW; max. jedoch 30 % der Investitionskosten
Antragstellung und Abrechnung nach Durchführung der Maßnahme
Qualifizierungsförderung Land Kärnten
für überbetrieblich verwertbare Weiterbildungsmaßnahmen von Männern und Frauen bis 45 mit best. Mindestqualifikation
Förderung max. 50 %, max. EUR 3.000,- pro MA und Jahr
Förderobergrenze pro Unternehmen: EUR 20.000,- pro Jahr
Kurskosten mind. EUR 220,-
Antragstellung vor Beginn der Maßnahme mit Beilage eines Bildungsplans
http://bildungsland.at
Qualifizierungsförderung des AMS
für überbetrieblich verwertbare Weiterbildungsmaßnahmen von AN über 45, Frauen unter 45 bei bestimmter Qualifikation und Wiedereinsteigerinnen nach Karenz
Förderung 2/3 bis 3/4 der Ausbildungskosten
sowie 60 % des Personalaufwandes für AN ab 45 Jahre
Antragstellung spätestens einen Werktag vor Beginn der Maßnahme bei AMS Landesgeschäftsstelle
Weiterbildungsmaßnahme muss mind. 16 Stunden umfassen
Kärntner Exportförderung für KMUs aus dem produzierenden Sektor sowie produktionsnahe Dienstleister für Internationalisierungsberatung, exportorientierte Publikationen sowie die
erstmalige Teilnahme an Messen und Ausstellungen im Ausland
Internationalisierungsberatung: 4 Tage a EUR 500,-
exportorientierte Publikationen: zwischen 30 und 50 %, max. EUR 4.000,-
Messeteilnahmen: zwischen 30 und 50 %, max. EUR 4000,-
pro Unternehmen max. EUR 5.000,- Abwicklung über WK
Innovationsscheck
Förderinstrument der FFG für KMUs
Wert EUR 5.000,-
kann bei bestimmten Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen, Universitäten eingelöst werden
für Ideenstudien, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Konzepte für Innovationsmanagement etc. Gültigkeit 1 Jahr (Einlösung durch Forschungseinrichtung)
http://ffg.at/innovationsscheck
Thermische Solaranlagen bis 100 m²
http://publicconsulting.at
Solaranlagen zur Warmwasserbereitung oder teilsolaren Raumheizung sowie Solaranlagen zu Kühlzwecken
Zuschuss: EUR 100,-/ m² bei Standardkollektoren bzw. EUR 150,-/ m² bei Vakuumkollektoren; max. jedoch 30 % der Investitionssumme
Antragstellung und Abrechnung nach Durchführung der Maßnahme
Zusätzliche Förderung durch Abteilung 15, Ktn. Landesregierung
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