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Die Wirtschaftskammern Österreich vertreten die Interessen der Unternehmer, fördern die Wirtschaft und vermitteln Wissen. In diesem Sinne fühlen wir uns den Menschen dieses Landes gesellschaftlich verpflichtet.  

(Dr. Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammern Österreich)


Wir, der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband Kärnten, eine Wählergruppe zur Interessensvertretung in der Wirtschaftskammer Kärnten, sehen uns mit unseren Funktionären als ein wesentliches Bindeglied zwischen Ihnen als  Unternehmer und der Wirtschaftskammer Kärnten.


Was ist die Wirtschaftskammer?
   

Die Wirtschaftskammer-Organisation ist die Interessensvertretung aller österreichischen Unternehmen und sichert über fachliche und regionale Gliederungen die Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Österreich auf EU-, Bundes- und Landesebene.

Sie besteht:
aus einer Bundeswirtschaftskammer und neun Landeskammern
aus 7 Sparten und unterschiedlich vielen Fachgruppen 
        
Was ist das Wirtschaftsparlament der Landeskammern?
   
Das Wirtschaftsparlament der Landeskammer besteht aus den:

1. Mitgliedern des Präsidiums

2. Mitgliedern der Spartenvertretungen und

3. Wählergruppen, die im Wirtschaftsparlament nicht im Verhältnis der bei den Urwahlen im gesamten erreichten Mandate vertreten sind, können so viele weitere Mitglieder in das Wirtschaftsparlament entsenden, wie dies diesem Verhältnis entspricht.

Das Wirtschaftsparlament der Landeskammer kann mit Beschluss Personen von besonderer Bedeutung für das Wirtschaftsleben zu Ehrenmitgliedern bestellen, die an den Sitzungen des Wirtschaftsparlamentes mit beratender Stimme teilnehmen.
  

Kontrolle der Wirtschaftskammer!
   
Die Wirtschaftskammern und die Fachorganisationen werden vom Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten beaufsichtigt.

Die Aufsicht umfasst die Sorge für die gesetzmäßige Führung der Geschäfte und Aufrechterhaltung des ordnungsmäßigen Ganges der Verwaltung. Die Aufsichtsbehörde ist bei Handhabung ihres Aufsichtsrechtes insbesondere berechtigt, rechtswidrige Beschlüsse aufzuheben.

Die Wirtschaftskammern haben dabei ihre Gebarung nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit überparteilich durchzuführen.

Es ist für den Wirtschaftsverband Wien nicht tolerierbar, wenn die Wirtschaftskammer die Bundesregierung und/oder einzelne Politiker sponsert und gleichzeitig den Mitglieder grundlegende Leistungen nicht, schlecht, oder nur gegen Unkostenbeiträgen bietet.

Der Wirtschaftsverband fordert, eine in der Verwaltung abgespeckte aber leistungsstarke Wirtschaftskammer. Er tritt für eine schlanke, effiziente Struktur der Wirtschaftskammer; für eine Wirtschaftskammer, in der die Anliegen der Klein- und Mittelbetriebe mehr Gewicht haben ein.
 


   
 
      

Aufgaben der Bundeskammer!

Der Bundeskammer obliegen die bei den Landeskammern angeführten Aufgaben, soweit sie über den Zuständigkeitsbereich einer Landeskammer hinausreichen.

Die Bundeskammer ist berufen, Berichte, Gutachten und Vorschläge nach Anhörung aller Landeskammern und der betroffenen Bundessparten in allen die Wirtschaft betreffenden Belangen zu erstatten,

die Beratung und Information der Mitglieder in außenwirtschaftlichen Angelegenheiten und die Einrichtung einer Außenwirtschaftsorganisation,

die Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder in und gegenüber der Europäischen Union, internationalen Organisationen und Vereinigungen,

an der staatlichen Verwaltung in den durch besondere Rechtsvorschriften vorgesehenen Fällen mitzuwirken und im Auftrag internationaler Organisationen tätig zu werden.

Die Organe der Landeskammern!

Organe der Landeskammern sind:

1. der Präsident,
2. das Präsidium,
3. das "erweiterte" Präsidium,
4. das Wirtschaftsparlament

sowie in jeder Sparte

5. der Spartenobmann,
6. das Spartenpräsidium und
7. die Spartenkonferenz.

Die Organe der Bundeskammer

Die Organe der Bundeskammer sind:

1. der Präsident
2. das Präsidium
3. das Erweiterte Präsidium
4. das Wirtschaftsparlament
5. der Kontrollausschus
    sowie in jeder Sparte
6. der Spartenobmann
7. das Spartenpräsidium und
8. die Spartenkonferenz
 

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