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Unser Präsident und seine Stellvertreter:

 

 Sever Poldi © Sever Poldi

Präsident des SWV-Kärnten und
Vizepräsident der Wirtschaftskammer Kärnten
             

KR Sever Leopold
Hauptplatz 3, 9063 Maria Saal                  
Tel. Nr.: 0664-6202664

 

 

Ogris Ogi Johann © Ogris Ogi Johann

  

Vizepräsident des SWV-Kärnten

KR Ogris Johann jun.
Ludmannsdorf 13, 9072 Ludmannsdorf                
Tel. Nr.: 0664-4954951

 

 

Hugo Rom © Hugo Rom

  

Vizepräsident des SWV-Kärnten

KR Rom Hugo
Finkstraße 34, 9020 Klagenfurt am Wörthersee                
Tel.Nr.: 0664-3388025

 

 

Stroj © Stroj

 

Vizepräsident des SWV-Kärnten                                                   

Stroj Ernst
St. Egyden 103, 9536 St.Egyden   
Tel. Nr.: 4274-8197

 

 

 

 

 

Aufgaben des Präsidenten:

  • Der Präsident leitet unter den in dieser Geschäftsordnung vorgesehenen Bedingungen sämtliche Arbeiten des Verbandes und seiner Organe und besitzt alle Befugnisse, um bei den Beratungen des Verbandes den Vorsitz zu führen und deren ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten.

  • Diese Vorschrift kann dahingehend ausgelegt werden, dass die durch sie eingeräumten Befugnisse auch das Recht umfassen, eine unverhältnismäßig große Zahl von Anträgen, z. B. Bemerkungen zur Anwendung der Geschäftsordnung, Anträge zum Verfahren, Erklärungen zur Abstimmung sowie Anträge auf gesonderte, getrennte oder namentliche Abstimmung zu unterbinden, wenn diese nach Überzeugung des Präsidenten offensichtlich eine dauerhafte und ernsthafte Obstruktion der Verfahren im Verband oder der Rechte anderer Mitglieder bezwecken und bewirken.

  • Zu den durch diese Vorschrift eingeräumten Befugnissen gehört unter anderem die, über Textteile in einer anderen Reihenfolge als derjenigen, die in dem zur Abstimmung vorliegenden Dokument festgelegt ist, abstimmen zu lassen. Entsprechend den Bestimmungen kann der Präsident zuvor das Einverständnis des Präsidiums einholen.

  • Der Präsident eröffnet, unterbricht und schließt die Sitzungen. Er entscheidet über die Zulässigkeit von Änderungsanträgen, über Anfragen an den Rat und die Kommission sowie über die Übereinstimmung von Berichten mit dieser Geschäftsordnung. Er achtet auf die Einhaltung dieser Geschäftsordnung, wahrt die Ordnung, erteilt das Wort, erklärt die Aussprachen für geschlossen, lässt abstimmen und verkündet die Ergebnisse der Abstimmungen. Er übermittelt den Ausschüssen die Mitteilungen, die ihre Tätigkeit betreffen.

  • Der Präsident darf in einer Aussprache das Wort nur ergreifen, um den Stand der Sache festzustellen und die Aussprache zum Beratungsgegenstand zurückzuführen; will er sich an der Aussprache beteiligen, so gibt er den Vorsitz ab; er kann ihn erst wieder übernehmen, wenn die Aussprache über den Gegenstand beendet ist.

Aufgaben eines Vizepräsidenten:

  • Ist der Präsident abwesend oder verhindert oder will er sich an der Aussprache beteiligen, so übernimmt einer der Vizepräsidenten den Vorsitz.

  • Die Vizepräsidenten nehmen ferner die Aufgaben wahr, die ihnen übertragen werden.

  • Der Präsident kann den Vizepräsidenten Aufgaben wie die Vertretung bei offiziellen Anlässen oder in bestimmten Angelegenheiten übertragen. Insbesondere kann der Präsident einen Vizepräsidenten damit beauftragen, die dem Präsidenten übertragenen Aufgaben wahrzunehmen.

 

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