Kostenerhöhung ab 1. Jänner 2012 für Leistungen der Denkmal- Fassaden- und Gebäudereiniger!

Die gefertigte Bundesinnung teilt nun mit, dass die Unabhängige
Schiedskommission beim BMWFJ am 6.12.2011 für Leistungen
der Denkmal - Fassaden- und Gebäudereiniger für Verträge mit
öffentlichen Auftraggebern eine bundesweite Kostenerhöhung im
Außmaß von 3,98% mit Wirksamkeit 01.01.2012 festgestellt hat.
Dieser Beschluss ist an die öffentlichen Auftraggeber gerichtet, für Ihre Rechtsicherheit, vor allem im privaten Kundenbereich, wird es empfohlen eine Klausel im
Gebäudereinigervertrag zu vereinbaren, die Preiserhöhungen im Ausmaß der Kostenerhöhung für öffentliche Auftraggeber vorsieht.
Sollte keine Klausel vereinbart werden, so wird im Zweifel ein gerichtl. beeideter Sachverständiger diesen Beschluss heranziehen, da es der einzige Index ist, der sich ausschließlich mit
den Zahlen, Daten und Fakten in der Denkmal - Fassaden - und Gebäudereinigungsbranche beschäftigt.
Freundliche Grüße
GR Brigitte Schmelzer
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